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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

 

Folgende allgemeine Vertragsbedingungen werden von der Fortschritt Management GmbH dem Kunden überlassen und werden Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen:

§ 1 Zahlungsbedingungen

1. Fortschritt Management GmbH erstellt eine ordnungsgemäße Abrechnung. Alle Preise für Leistungen verstehen sich grundsätzlich rein netto,
zuzüglich dem gesetzlichen, in der BRD abzuführenden Mehrwertsteuersatz.

Der Gesamtbetrag ist – falls nicht anders vereinbart – zahlbar ohne Abzüge:

5. Fortschritt Management ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Mahngebühren und bankübliche Verzugszinsen zu berechnen. Eventuell entstehende Energie-, Wasser- und Abfallkosten werden vom Kunden übernommen.

6. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

7. Storno-Fristen & Regelungen
Absage durch den Kunden bis 90 Tage vor dem ursprünglich geplanten Termin: Gegen Erstattung der angefallenen Projektkosten inkl. Dienstleister
Absage durch den Kunden bis 45 Tage vor dem ursprünglich geplanten Termin: 50 % der bestätigten Auftragssumme
Absage durch den Kunden ab 30 Tage vor dem ursprünglich geplanten Termin: 100 % der bestätigten Auftragssumme

§ 2 Rücktritt vom Chartervertrag 

Verlangt der Mieter aus Gründen, die nicht vom Reeder zu verantworten sind, den Rücktritt vom Vertrag, so hat er die Stornierungskosten zu tragen.

Bei Stornierung einer bestehenden verbindlichen Buchung bis 30 Tage vor Fahrtantritt die Höhe der Anzahlung.

    1. Zwischen 29 und 14 Tagen vor Chartertermin 50% des Gesamtbruttopreises
    2. Zwischen 13 und drei Tagen vor Chartertermin 75% des Gesamtbruttopreises.
    3. Zwischen zwei Tagen vor und dem Tag des Chartertermins ist bei Nichtantritt der Gesamtbruttopreis zu entrichten.

Alle Zahlungen sind, soweit nicht anders vereinbart, auf das angegebene Geschäftskonto einzuzahlen. Für eine verbindliche Reservierung der Zeit und des Datums hat der Kunden die vereinbarte Anzahlung innerhalb von 7 Tagen nach Zusendung der Rechnung zu leisten. Nur dann ist der gewünschte Termin verbindlich reserviert. Der zustandegekommene Vertrag gilt aber auch schon vor Eingang der Anzahlung. Der Fahrtantritt erfolgt nach Eingang des Restbetrags der Rechnungssumme. Dieser muss bis spätestens 3 Tage vor Chartertermin bei uns eingegangen sein. Anderweitige Zahlungsmodalitäten sind nur bei vorheriger schriftlicher Absprache verbindlich. Dabei anfallende zusätzliche Kosten gehen zulasten des Kunden. Kommt der Mieter in Zahlungsverzug, so ist der Reeder nach einer schriftlichen Nachfrist von 14 Tagen berechtigt vom Buchungsvertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

§ 3 Durchführung und Unmöglichkeit

7. Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen unmöglich, die keiner der Vertragspartner zu vertreten hat, so behält Fortschritt Management GmbH den Anspruch auf die bereits fällig gewordenen Honoraranteile gemäß Zahlungsplan. Für die Leistungen von Fortschritt Management GmbH, die nach der zuletzt fällig gewordenen Rate gemäß Zahlungsplan erbracht wurden, steht Fortschritt Management GmbH ein dieser Leistung entsprechender Honoraranteil zu.

§ 4 Haftung

1. Für Beschädigungen an Personen oder Sachen, die von Mitarbeitern oder Beauftragten von Fortschritt Management GmbH verursacht worden sind, haftet Fortschritt Management GmbH nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln, es sei denn, dass zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.

2. Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Dienstleistung, sowie die Haftung in vollem Umfange für die Sicherheit der Beauftragten und der Ausrüstung von Fortschritt Management GmbH trägt der Kunde. Fortschritt Management GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Schäden gleich welcher Art, die durch Besucher verursacht worden sind. Schwund, Glasbruch und evtl. Kosten, die durch die Beschädigung des Geländes, der Räume, gehen zu Lasten des Kunden.

3. Im Falle der schuldhaften Nichterfüllung des Vertrages oder bei schuldhafter Vertragsverletzung haftet Fortschritt Management GmbH nur bis maximal zur Höhe des vereinbarten Honorars. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche gegenüber Fortschritt Management GmbH ist damit ausgeschlossen.

4. Soweit Fortschritt Management GmbH in Erfüllung dieses Vertrages im Namen des Kunden Verträge mit Dritten abschließt, beschränkt sich die auftragsgemäße Tätigkeit auf die Auswahl des betreffenden Vertragspartners und den Abschluss des betreffenden Vertrages unter Wahrung der in diesem Vertrag gesetzten Grenzen. Fortschritt Management GmbH ist insbesondere nicht verpflichtet, die Durchführung solcher Verträge selbst zu überwachen.

5. Für vorsätzlich, fahrlässig oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang. Der Mieter haftet auch für Schäden, die von seinen Gästen herbeigeführt werden.

6. Allgemein gilt: Den Anweisungen des Schiffsführers und der Crew ist Folge zu leisten. Das Sichtfeld des Schiffsführers ist jederzeit freizuhalten. Es dürfen keine Gegenstände über Bord geworfen werden. Geländer und Leinen sind nicht zu übersteigen. Das Schiff ist sauber zu halten, bei übermäßiger Verschmutzung fällt eine Pauschale von 50,00 € an neben eventuellen weiteren Schadensersatzansprüchen. Die Toilette ist durch ihre Bauart nur für Entsorgung von Fäkalien und Toilettenpapier geeignet. Andere Gegenstände oder Hygieneartikel dürfen unter keinen Umständen durch die Toilette entsorgt werden. Ein Ausfall der Toilette durch unsachgemäßen Gebrauch führt ggf. zum sofortigen Abbruch der Fahrt. In jedem Fall werden für die Reparatur, neben weiteren Schadensersatzansprüchen, pauschal 250,00 € sofort fällig.

7. Für den Verlust von mitgebrachten Wertgegenständen wird keine Haftung übernommen.

8. Eine Haftung wegen Vertragsverletzungen aus höherer Gewalt, Aufruhr, Wetterbedingungen, Streik und Aussperrungen wird ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Reeder als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Sofern aufgrund einer Veränderung der Gesetzeslage eine Vermietung des Schiffes nicht möglich ist, behalten wir uns das Recht auf Rücktritt vom Vertrag vor.

§ 5 Auftragserteilung

Mit der Abgabe der Auftrags- oder Buchungsbestätigung in Form einer schriftlichen Zusage (Email-Form ist ausreichend) oder auch einer mündlichen Zusage gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen als anerkannt (insbesondere die Stornobedingungen, auch wenn die Anzahlung noch nicht geleistet ist oder keine geleistet wird). Der Vertrag gilt sodann als abgeschlossen. Sobald die vereinbarte Anzahlung geleistet wurde (siehe Zahlungsbedingungen), ist auch die Fahrtzeit und das Datum verbindlich reserviert. Alle Änderungen und mündlichen Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform. Schriftlich oder mündlich bestätigte Preisangaben sind grundsätzlich verbindlich und verstehen sich inklusive der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Die Teilnehmerzahl ist gemäß der Zulassung des Schiffes beschränkt. Einbringen eigener Dekorationen oder eigenen Equipments, sowie deren Installation oder Anbringung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Reeders und muss nach Auftragende eigenständig und ohne Rückstände vom Kunden entfernt werden, ohne die anschliessende Vermietung zu verzögern.

§ 6 Mietgut

Der Reeder trägt dafür Sorge, daß dem Kunden ein betriebssicheres und funktionsfähiges Schiff zur Verfügung gestellt wird. Treten während der Mietzeit Störungen oder ein Schadensfall auf, hat der Reeder dafür Sorge zu tragen, dass Störungen, die Betriebsfähigkeit des Schiffes beeinträchtigen, ohne schuldhaftes Verzögern behoben werden. Behebt der Vermieter gemeldete Schäden ohne schuldhaftes Verzögern, so hat der Kunde keinen Anspruch auf Minderung des Mietpreises. Eine Verspätung von bis zu 45 Minuten auf Grund von Störungen am Schiff rechtfertigen keinen Nichtantritt oder die Erstattung des Gesamtbruttopreises, jedoch eine Mietminderung. Kann der Vermieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, dem Kunden das gemietete Schiff nicht zur Verfügung stellen, so ist er berechtigt, ein ähnliches Schiff zu übergeben – soweit möglich – oder den gesamten Mietpreis zurückzuerstatten. Darüber hinausgehende Ersatzleistungen wie z.B. die Erstattung von Reise-, Übernachtungskosten und Reiseversicherungsprämien sind vollständig ausgeschlossen.

§ 7 Nutzung der Schiffe & Verhalten an Bord

 Das Schiff darf nur vom verantwortlichen Schiffsführer bewegt werden, der einen entsprechenden Bootsführerschein vorweisen kann. Die Nutzung des Schiffes und das Verhalten an Bord hat nach den allgemeinen, anerkannten Regeln der Seemannschaft und den Bestimmungen der BinSchStrO zu erfolgen. Der Schiffsführer wird von einer anderen Firma gestellt und über den Reeder weiterfakturiert.

    • Der Mieter ist nicht berechtigt, das Schiff in einer über das normale und vernünftige Maß hinausgehenden Intensität zu nutzen und zu verschmutzen. Zuwiderhandlung berechtigt zum sofortigen Abbruch einer Tour. Der Mietpreis wird hierbei nicht zurückerstattet. Im Falle einer übermäßigen Verschmutzung wird eine Reinigungspauschale von 50,00 € erhoben, im Falle unsachgemäßer Benutzung der Bootstoilette ist eine Reparatur- und Reinigungspauschale von 250,00 € fällig, beides neben eventuellen weiteren Schadensersatzansprüchen.
    • Der Schiffsführer und das Personal des Reeders sind dazu berechtigt, stark alkoholisierte oder aus anderem Grund eine Gefahr für sich oder andere darstellende Gäste von Bord zu verweisen oder die Tour sofort abzubrechen oder gar nicht erst anzutreten, sollten die Gäste oder auch nur ein Gast unkontrollierbar erscheinen. Der vereinbarte Zahlungsbetrag ist auch dann in vollem Umfang fällig.
    • Der Schiffsführer bestimmt Art und Stärke der Beleuchtung, Grad der Öffnung von Sonnen- oder Regenschutzplanen, Grad der Öffnung von Plexiglas- Regenschutzelementen, Verteilung der Passagiere an Bord zwecks Lastverteilung, Lautstärke der Musik, Einbringen oder Nichteinbringen jeglicher Gegenstände, wo man Baden kann und wo geankert wird, wo man ein- und aussteigen kann, wie und wann gegrillt werden kann und gibt Instruktionen hierzu.
    • Der Schiffsführer entscheidet auch hinsichtlich Wellengang, Windstärke und Wetter, ob eine Fahrt angetreten werden kann oder nicht. Ab Windstärke 4, Beaufort 3, herrscht generell Fahrverbot für Sportboote, aber auch bei weniger Wind kann es geboten sein, nicht abzulegen, z.B. wegen starkem Regen, geringer Sicht oder jeglichem anderen wetter- oder wellenbedingten Grund. In einem solchen Fall wird vom Reeder auf Kulanzbasis ein Ausweichtermin angeboten. Gegebenenfalls schon angefallenen Kosten wie z.B. die Anlegegebühr wird nicht zweimal in Rechnung gestellt. Es bleibt bei dem ursprünglichen Gesamtpreis.
    • Die Mitnahme von Kindern und Haustieren ist vor Fahrtbeginn mit dem Reeder abzustimmen. Kinder bis 12 Jahre und Gäste die nicht schwimmen können haben eine Schwimmweste anzulegen, die Ihnen der Schiffsführer zur Verfügung stellt. Generell hat der Schiffsführer das Recht, auch andere Passagiere zum Tragen einer Schwimmweste zu verpflichten.
    • Der Mieter ist sich bewusst, dass das Boot den Anleger pünktlich verlassen muss. Verzögertes Boarding führt nicht zu mehr Reisezeit über die abgestimmte Endzeit hinaus. Fünf Minuten nach dem Beginn der abgestimmten Mietzeit muss das Boot des Reeders die Einsteigestelle verlassen, um anderen Booten Platz zu machen. Falls ein Mieter mehr als fünf Minuten zu spät kommt, kann es passieren, dass das Boot des Reeders auf ablegende andere Boote warten muss, bevor es wieder anlegen kann. Dies führt nicht zu mehr Reisezeit über die abgestimmte Endzeit hinaus. Desweiteren wird jegliche Verzögerung verursacht durch hohes Verkehrsaufkommen am Anleger oder andere Gründe nicht in mehr Reisezeit über die abgestimmte Endzeit hinaus resultieren – diese Ursachen sind ausserhalb der Kontrolle des Reeders. Sollte ein Boot durch die Polizei kontrollieren, resultiert dies auch nicht in mehr Reisezeit über die abgestimmte Endzeit hinaus

       

§ 8 Wettbewerbsverbot des Kunden

1. Die vertragschließenden Parteien sind sich darüber einig, dass sie weitgehend die Belange ihres Vertragspartners achten und schützen werden. Im Rahmen der vertraglichen Treuepflicht sind beide Vertragsparteien gehalten, den Leistungserfolg zu fördern. Sie haben alles zu unterlassen, was die Erreichung des Leistungszweckes unmöglich macht und / oder sich als unberechtigten Eingriff in die Belange des jeweils anderen Vertragspartners darstellt. Insbesondere ist der Vertragspartei untersagt, die erarbeiteten Konzepte ohne Rücksprache mit der Firma Fortschritt Management GmbH zu kopieren und anderweitig kommerziell zu verwenden. Es ist ferner untersagt, einzelne im Rahmen von Werbemaßnahmen von der Firma Fortschritt Management GmbH eingesetzte Mitarbeiter oder Beauftragte abzuwerben. Das gleiche gilt für von der Firma Fortschritt Management GmbH eingesetzte Teams oder Gruppen.

 

§ 9 Schlussbestimmungen

1. Sollte eine einzelne Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen. Die unwirksame Bestimmung ist von den Vertragsparteien durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck des Vertrages entspricht.

2. Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

3. Diese Vereinbarung sowie das gesamte Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die mit diesem Vertrag in unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang stehen, ist – soweit zulässig – das Amtsgericht Berlin, unabhängig davon, wer von beiden Vertragsparteien Klage erhebt.

 5. Die zwischen der Fortschritt Management GmbH und dem Vertragspartner geschlossenen Verträge unterliegen auch bei Auslandsberührung deutschem Recht unter Ausschluss des Internationalen Wiener Kaufrechts (CISG).

6. Sollten einzelne Bestimmungen nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die ungültige Regelung wird durch eine Klausel ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewolltem am nächsten kommt.

  • Gerichtsstand ist Berlin.

    Alle Änderungen und mündliche Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.

Berlin – 01.11.20221